
Als
Mieter eine Wohnung nutzen, dafür eine ortsübliche
Miete zahlen und dann auch noch Genossenschaftsmitglied
werden und Anteile an der Genossenschaft erwerben?
Ja!
Die Vorteile sind unübersehbar.
Sie müssen an niemanden Mietgewinne bezahlen und haben
die Gewissheit, nicht wegen Eigenbedarf gekündigt zu
werden.
Das Prinzip ist einfach:
Was ein Einzelner nicht schafft, erreicht man nur gemeinsam.
Im Kleinen wie im Großen, gestern und heute, finden
Sie sicher viele Beispiele dafür. Um Probleme durch
Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung lösen
zu können, bedarf es einer aktiven Gemeinschaft oder
eines aktiven Unternehmens.
Diese
genossenschaftlichen Prinzipien haben sich seit
1864, dem Gründungsjahr der ersten Raiffeisengenossenschaft
in Hedderdorf als "Hedderdorfer Darlehenskassenverein"
durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), bewährt.
Zu den Wegbereitern der Unternehmensreform Genossenschaft
gehörte der Jurist Hermann Schulze (1808-1883), aus
dem sächsischen Delitzsch. Durch seinen Einsatz wurde
1889 das erste Genossenschaftsgesetz als Deutsches Reichsgesetz
verabschiedet. Damit war die Haftung der Mitglieder von
Wohnungsbaugenossenschaften auf ihre Anteilshöhe beschränkt.
Die Wohnungsnot um 1920 und 1950 löste eine Gründungswelle
aus.
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Es
wurde die Idee
Sparen - Bauen - Wohnen verwirklicht. Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft
ist die dauerhaft sichere Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder.
Dafür beteiligt sich jedes Mitglied mit Geschäftsanteilen
an der Genossenschaft. Ihre Interessen vertreten die Mitglieder
im Organ -Mitgliederversammlung-.
Dort werden aus ihrer Mitte die Mitglieder des Organs -Aufsichtsrat-
gewählt.
Der
Aufsichtsrat
überwacht und berät die Geschäftsführung,
vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vor-
stand und bestellt Genossenschafts-
mitglieder in das Organ -Vorstand-.
Der
Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte
der Genossenschaft und vertritt sie nach außen.
Das
Wirtschaftsunternehmen
-Genossenschaft- lebt durch die Beteiligung seiner Mitglieder
in den einzelnen Organen. Eine aktive Mitarbeit in der Mitgliederversammlung,
dem Aufsichtsrat oder auch dem Vorstand sind absolut gewollt.
Und
nicht zuletzt gilt es immer wieder, den schwierigen
Kompromiss aus dem Gegensatz von eigennützigem Mieterinteresse
und gemeinnützigem Genossenschaftsinteresse zu finden.
Aber: Wo, außer in einer Wohnungsbaugenossenschaft,
können Sie als Mieter demokratisch mitbestimmen?
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