UNSERE GENOSSENSCHAFT

Als Mieter eine Wohnung nutzen, dafür eine ortsübliche Miete zahlen und dann auch noch Genossenschaftsmitglied werden und Anteile an der Genossenschaft erwerben? Ja!

Die Vorteile sind unübersehbar. Sie müssen an niemanden Mietgewinne bezahlen und haben die Gewissheit, nicht wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden. Das Prinzip ist einfach: Was ein Einzelner nicht schafft, erreicht man nur gemeinsam. Im Kleinen wie im Großen, gestern und heute, finden Sie sicher viele Beispiele dafür. Um Probleme durch Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung lösen zu können, bedarf es einer aktiven Gemeinschaft oder eines aktiven Unternehmens.

Diese genossenschaftlichen Prinzipien haben sich seit 1864, dem Gründungsjahr der ersten Raiffeisengenossenschaft in Hedderdorf als “Hedderdorfer Darlehenskassenverein” durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), bewährt. Zu den Wegbereitern der Unternehmensreform Genossenschaft gehörte der Jurist Hermann Schulze (1808-1883), aus dem sächsischen Delitzsch. Durch seinen Einsatz wurde 1889 das erste Genossenschaftsgesetz als Deutsches Reichsgesetz verabschiedet. Damit war die Haftung der Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften auf ihre Anteilshöhe beschränkt. Die Wohnungsnot um 1920 und 1950 löste eine Gründungswelle aus.

Es wurde die Idee Sparen – Bauen – Wohnen verwirklicht. Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft ist die dauerhaft sichere Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder. Dafür beteiligt sich jedes Mitglied mit Geschäftsanteilen an der Genossenschaft. Ihre Interessen vertreten die Mitglieder im Organ Mitgliederversammlung. Dort werden aus ihrer Mitte die Mitglieder des Organs Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsführung, vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und bestellt Genossenschaftsmitglieder in das Organ Vorstand. Der Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie nach außen.

Das Wirtschaftsunternehmen Genossenschaft lebt durch die Beteiligung seiner Mitglieder in den einzelnen Organen. Eine aktive Mitarbeit in der Mitgliederversammlung, dem Aufsichtsrat oder auch dem Vorstand sind absolut gewollt.

Und nicht zuletzt gilt es immer wieder, den schwierigen Kompromiss aus dem Gegensatz von eigennützigem Mieterinteresse und gemeinnützigem Genossenschaftsinteresse zu finden. Aber: Wo, außer in einer Wohnungsbaugenossenschaft, können Sie als Mieter demokratisch mitbestimmen?